Datenschutzerklärung des Bürgerverein Egg e.V.
(Stand Januar 2021)
Allgemeine Grundsätze
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt im Verein
nach den Richtlinien der EU-weiten Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des
gültigen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Konformität zum Datenschutz im Umgang
mit personenbezogenen Daten im Verein wird insbesondere durch ein
Datenschutzmanagementsystem gewährleistet.
Mit dem Beitritt eines Mitglieds zum Verein erfolgt eine datenschutzrechtliche Unterrichtung
des Mitglieds (gemäß Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 DSGVO). Der Verein darf beim Vereinseintritt
alle Daten erheben (Aufnahmeantrag bzw. Beitrittserklärung), die zur Verfolgung der
Vereinsziele und für die Betreuung und Verwaltung der Mitglieder erforderlich sind (siehe Art.
6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
Für die Nutzung von personenbezogenen Daten sowie auch von Fotos im Rahmen der
Pressearbeit in den Print- und Online-Medien (Vereinshomepage, Social Media Plattform des
Vereins) wird bei Bedarf eine separate Einwilligung eingeholt.
Beitritt zum Verein
Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein maximal folgende personenbezogene Daten
auf:
• Vor- und Zuname
• Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort)
• Kommunikationsdaten (Telefon, Whatsapp, E-Mail)
• Geburtsdatum,
• Bankverbindung
Jedem Vereinsmitglied wird zudem eine vereinseigene Mitgliedsnummer zugeordnet.
Die personenbezogenen Daten werden in einem vereinseigenen EDV-System gespeichert,
welches durch technische und organisatorische Maßnahmen vor einem unberechtigten
Zugriff Dritter geschützt ist.
Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein intern
nur erhoben und verarbeitet, wenn sie zur Erfüllung des Vereinszweckes nützlich sind und
keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat,
das der Verarbeitung entgegensteht.
Austritt aus dem Verein
Beim Austritt von Mitgliedern werden alle gespeicherten Daten archiviert. Die archivierten
Daten werden ebenfalls durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor
der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Die archivierten Daten dürfen ebenfalls nur zu vereins-
bzw. verbandsinternen Zwecken verwendet werden.
Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung des
Vereins betreffen, werden gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn
Kalenderjahre ab der Wirksamkeit des Austritts durch den Verein aufbewahrt. Danach
werden diese Daten gelöscht.
Übermittlung von Daten bei der Mitgliedermeldung
Der Bürgerverein Egg e.V. ist eigenständig und unterliegt keinem übergeordneten Verein. Eine
Übermittlung von personenbezogen Daten an Dritte oder übergeordnete Vereine entfällt somit.
Sonstige Übermittlung von Daten an Dachverbände
Der Bürgerverein Egg e.V. ist eigenständig und unterliegt keinem Dachverband. Eine Übermittlung
von personenbezogen Daten an Dritte oder Dachverbände entfällt somit.
Pressearbeit
Der Verein informiert die Tagespresse über Veranstalungen und besondere Ereignisse.
Solche Informationen werden überdies auf der Internetseite des Vereins veröffentlicht.
Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen
Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleiben in Bezug auf das
widersprechende Mitglied weitere Veröffentlichungen. Personenbezogene Daten des
widersprechenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins entfernt.
Weitergabe von Mitgliedsdaten an Dritte
Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die
Durchführung und die Ergebnisse von Prüfungen, Ehrungen sowie Feierlichkeiten auf der
Homepage des Vereins, der Tageszeitung und/oder öffentlicher Nachrichtendienste
(Whatsappgruppe) bekannt. Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten
veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer
solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleibt in Bezug
auf das widersprechende Mitglied eine weitere Veröffentlichung..
Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder
ausgehändigt, die im Verein nach Satzung und/oder Geschäftsordnung eine besondere
Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert. Macht ein Mitglied
geltend, dass er die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte
benötigt, händigt der Vorstand die Liste nur gegen die schriftliche Versicherung aus, dass
die Mitgliederdaten nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.
Kooperationen mit Unternehmen
Der Verein hat die Möglichkeit zukünftig ein Kooperationsabkommen mit Unternehmen zu
schließen. Dabei behält der Bürgerverein das Recht einmal im Jahr eine vollständige Liste
der Mitglieder, die den Namen, die Adresse und das Geburtsjahr enthält, an das
kooperierende Unternehmen zu übermitteln. Ein Mitglied kann dieser Übermittlung
widersprechen; im Falle eines Widerspruches werden seine personenbezogenen Daten auf
der zu übermittelnden Liste geschwärzt.
Hinweis auf Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Als Aufsichtsbehörde für die Einreichung von Beschwerden der Betroffenen zum Datenschutz
steht der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Baden-Württemberg
zur Verfügung
Die Beschwerde kann online unter
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/ eingereicht werden.